Rechtsgebiete / Vergütung
Wir bieten Unternehmen wie Privatpersonen Rechtsberatung auf folgenden Rechtsgebieten an:
Wirtschaftsrecht
- Vertragsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht
Unternehmensrecht, insbesondere Unternehmensgründung, -kauf und -verkauf, Umwandlung/ Verschmelzung, Betriebsaufspaltung und Unternehmensnachfolge, M & A-Beratung und -betreuung
- Wettbewerbsrecht
- gewerbliches Miet- und Pachtrecht
- Arbeitsrecht
- Insolvenzrecht
-
Wirtschaftsstrafrecht
Immobilienrecht
- Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
- Immobilienfinanzierung (Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauch usw.)
- Erbbaurecht
-
Zwangs- und Teilungsversteigerungsrecht
Erbrecht
- Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen
- vorweggenommene Erbfolgeregelung durch Verfügungen unter Lebenden
- Pflichtteilsrecht
-
Erbauseinandersetzung und Testamentsvollstreckung
Baurecht
- ziviles Baurecht
- Architektenrecht
- öffentliches Baurecht und Bauplanungsrecht
-
Bauträgerrecht
Umweltrecht
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
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Wasserrecht
Außerdem beraten wir auf den Spezialgebieten
- Europarecht
- Lebensmittelrecht
- Wein- und Spirituosenrecht
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Schiedsrecht
Vergütungsregelung
Soweit im Einzelfall keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, bestimmt sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dessen maßgebliche Berechnungsgrundlagen der Gegenstandswert, der Umfang der Tätigkeit und deren Bedeutung sind. Wir bieten aber gerne spezielle Lösungen an, wenn wir insbesondere im Rahmen eines persönlichen Gesprächs Gelegenheit hatten, Leistungsart und Leistungsumfang mit dem Mandanten abzustimmen.